Kassenmeldepflicht 2025: Alles, was Sie wissen müssen
- joe satriani
- 9. Jan. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. März 2025

Die Kassenmeldepflicht ist in Kraft! Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, diese beim Finanzamt melden. Aber keine Sorge, wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Was ist die Kassenmeldepflicht?
Die Kassenmeldepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, mit der das Finanzamt einen besseren Überblick über die eingesetzten Kassensysteme erhalten möchte. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Kontrolle über die Einnahmen zu verbessern.
Warum ist die Meldepflicht so wichtig?
Steuergerechtigkeit: Durch die Meldepflicht soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen ihre Steuern korrekt zahlen.
Kontrolle: Das Finanzamt kann die Einhaltung steuerlicher Vorschriften besser überprüfen.
Nachweisbarkeit: Im Falle einer Betriebsprüfung können die Daten der elektronischen Kassensysteme als Nachweis dienen.
Wer ist von der Meldepflicht betroffen?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die elektronische Kassensysteme nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Dazu zählen auch:
Einzelhändler
Gastronomen
Dienstleister
Freiberufler
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Bei der Meldung sind folgende Angaben erforderlich:
Steuer-Identifikationsnummer
Name und Anschrift des Unternehmens
Art des Kassensystems
Seriennummer
Anschaffungsdatum
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Anzahl der Kassen
Wie melde ich meine Kasse?
Die Meldung erfolgt in der Regel über das Portal "Mein ELSTER". Hierfür benötigen Sie einen Zugang. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und Finanzamt variieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Zugang zu "Mein ELSTER" erstellen: Falls Sie noch keinen Zugang haben, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Richtiges Formular auswählen: Suchen Sie das Formular für die Kassenmeldung.
Daten eingeben: Tragen Sie alle erforderlichen Daten sorgfältig in das Formular ein.
Meldung absenden: Übermitteln Sie die ausgefüllte Meldung elektronisch.
Fristen für die Meldung
Übergangsfrist: Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, galt eine verlängerte Frist.
Neuanmeldungen: Für neu angeschaffte Kassen gilt in der Regel eine Meldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahme.
Außerbetriebnahme: Auch die Außerbetriebnahme einer Kasse muss gemeldet werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht drohen Bußgelder. Darüber hinaus können weitere rechtliche Konsequenzen eintreten, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine TSE? Eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine zertifizierte Sicherheitskomponente, die in elektronische Kassensysteme eingebaut werden muss.
Kann ich die Meldung auch nachträglich vornehmen? Ja, in der Regel ist eine nachträgliche Meldung möglich. Allerdings können Bußgelder anfallen.
Welche Kosten entstehen durch die Meldepflicht? Die Meldepflicht selbst ist in der Regel kostenlos. Kosten können jedoch für die Anschaffung und Installation einer TSE sowie für die Anpassung der Kassensoftware entstehen.






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