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Autorenbildjoe satriani

Neue Kassenbon-Pflicht: Was Sie jetzt wissen müssen

Aktualisiert: 27. Sept.


Ab sofort müssen alle Kassenbons noch detaillierter werden!

Die Gesetzgeber haben nachgeschärft: Künftig müssen alle Kassenbons neben den üblichen Angaben wie Datum, Artikel und Preis auch die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems (EAS) und des Sicherheitsmoduls (SM) enthalten.

Warum diese Änderung?

Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen weiter zu erhöhen und damit die Steuerhinterziehung noch effektiver zu bekämpfen. Durch die Angabe der Seriennummern können die Daten der einzelnen Transaktionen eindeutig einem bestimmten Kassensystem zugeordnet werden.

Was bedeutet das konkret für Sie als Unternehmer?

  • Software-Update: Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Sie in der Regel Ihr Kassensystem durch ein Software-Update anpassen.

  • Neue Kassenbons: Die von Ihrer Kasse gedruckten oder elektronisch erstellten Bons müssen ab sofort die zusätzlichen Informationen enthalten.

  • Aufbewahrungspflicht: Die Kassenbons mit den neuen Angaben unterliegen den üblichen Aufbewahrungspflichten.

Warum ist diese Änderung wichtig?

  • Mehr Transparenz: Die neuen Anforderungen schaffen mehr Transparenz bei Geschäftsvorgängen und erleichtern die Betriebsprüfung.

  • Besserer Schutz vor Steuerbetrug: Durch die lückenlose Nachvollziehbarkeit wird Steuerbetrug erschwert.

  • Gleichbehandlung: Alle Unternehmen werden denselben Anforderungen unterworfen, was zu fairen Wettbewerbsbedingungen führt.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert hohe Bußgelder. Zudem kann die Betriebsprüfung erleichtert werden, was zu unangenehmen Nachforderungen führen kann.

Kontaktieren Sie uns gerne!


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